Von guten und schlechten Vorhaben

Manchmal will ein Dementer etwas tun, was „falsch“ ist. Das sind Vorhaben, die zu unerwünschten Ergebnissen führen. Zum Beispiel der Versuch, rote Johannisbeeren im Topf zu erhitzen.

Wir wissen.: Dabei kommt kein gutes Ergebnis heraus. Es ist nun einmal so, dass Johannisbeeren schlecht dafür geeignet sind, gekocht zu werden.

Ähnlich ist das Vorhaben einzustufen, ein Brot mit Kaffee zu bestreichen.. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kaffee als Bohne, gemahlenes Pulver oder als Flüssigkeit vorliegt. Es erscheint irgendwie unpassend.

Das Unterfangen, Obst zum Kochen zu bringen, ist übrigens auch nicht ganz ungefährlich, da der Topf überhitzen könnte und dann zum Beispiel bei plötzlicher Zufuhr kalten Wassers auch noch in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Oder aber, es ist schwierig, am Ende die schwarzen Essensreste aus dem Topf zu kratzen. Außerdem bekommt es dem Topf nicht, wenn eine Gabel zu seiner „Reinigung“ verwendet wird.

Nun, bei solchen Aktivitäten ist klar, dass der Betreuende oder Pflegende „einschreiten“ muss. Er sollte dem Dementen vorsichtig erklären, dass Johannisbeeren mit Vanilleeis viel besser schmecken als wenn sie geröstet werden. Oder dass Kaffee als Begleitgetränk zum Brot besser geeignet ist als auf dem Brot. Und so bleibt auch die Möglichkeit, das Brot zusätzlich mit Marmelade anzureichern.

Und in vielen Fällen werden solche Erklärungen genügen, um das falsche Unterfangen zu unterlassen.

Aber nicht immer sind alle so einsichtsfähig. Dann müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel sollte der Herd abgestellt oder das Streichmesser für das Brot entfernt werden.

Nun ist es eine Sache, Taten zu unterbinden. Aber noch schwieriger kann es werden, bestimmte Handlungen von einem dementen Menschen einzufordern, zum Beispiel morgendliches Waschen, Duschen, Rasieren oder Zähneputzen.

Bei solchen Pflichten muss der Demente selbst aktiv etwas tun. Natürlich kann dies durch den Helfer unterstützt werden. Aber trotzdem ist ein „Mitspiel“ der dementen Person zu einem gewissen Grad unerlässlich.

Und dies setzt voraus, dass die Notwendigkeit der Tat auch anerkannt wird. Wenn solche Einsicht aber nicht mehr gegeben ist, kann es schwierig werden, den Patienten dazu zu bewegen, auch nur mitzuwirken.

Was hilft? Nicht immer, aber oft kommt die „Uneinsichtigkeit“ daher, dass die erforderlichen Schritte zur Umsetzung nicht klar sind. Was für uns „eigentlich“ einfache Tätigkeiten sind, sind in der Praxis zum Teil komplexe Vorgänge. Wenn man diese schrittweise angeht, ist es dann möglich, die gewünschten Handlungen doch auch zu bekommen. Und das kann zum Teil in kleinsten Schritten erfolgen: Der erste ist zum Beispiel der Gang ins Bad.

Und noch abschließend ein Wort zur Schwierigkeit oder Einfachheit der hier beschriebenen Dinge: Nicht immer ist die Verhinderung eines Tuns einfacher als die Aktivierung einer Handlung. Einfaches Beispiel: Wer mag schon gesagt bekommen, er möge nicht mehr Auto fahren?